
Du hast dich entschlossen, deinen Führerschein zu machen und willst dich in der Fahrschule anmelden. Damit du keine unnützen Wege zurücklegst, erfährst du nachfolgend, welche Bescheinigungen du zur Anmeldung brauchst und wo du dich hinwenden kannst, um diese zu erhalten. Da es bei den vielen verschiedenen Führerscheinklassen Unterschiede gibt, haben wir uns als Beispiel den normalen Pkw-Führerschein, also Führerscheinklasse B, ausgesucht.
Der erste Weg führt häufig zum Optiker oder Augenarzt, um den Sehtest durchführen zu lassen. Die Kosten dafür liegen bei ungefähr 6,00 Euro. Der Test selbst ist in wenigen Minuten erledigt.
Beim Sehtest wird das Sehvermögen deiner Augen ausgewertet. Sollte sich herausstellen, dass du eine Brille benötigst, wird dies auf der Bescheinigung vermerkt und später auch im Führerschein. Du musst sodann immer beim Fahren deine Brille oder eine entsprechende Sehhilfe tragen. Ebenfalls bei der praktischen Ausbildung und Prüfung ist sie Pflicht. Hast du sie nicht dabei, darfst du nicht fahren.
Eine weitere Bescheinigung, die du bei der Anmeldung in der Fahrschule bereits im Besitz haben solltest, ist der Nachweis, dass du an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hast. Der Ausdruck Erste-Hilfe-Kurs ist bei der Führerscheinklasse B nicht mehr zutreffend. Er heißt nunmehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder kurz LSMU-Kurs. Dafür musst du ungefähr 30,00 Euro einplanen. Der Kurs dauert ungefähr 8 Stunden und ist an einem Tag erledigt. Du kannst an ihn beim ASB, bei der JUH, bei der MHD oder beim DRK teilnehmen.
Die beiden vorgenannten Bescheinigungen solltest du also bereits bei der Anmeldung vorlegen können. Während der Ausbildung werden verschiedene amtliche Vorgänge durchlaufen, von denen du nichts oder nur am Rande etwas mitbekommst.
Mit der Anmeldung zur Prüfung erhält das Einwohnermeldeamt Kenntnis darüber, dass du einen Führerschein erwerben möchtest. Im Zuge dessen prüft es, ob du die Bedingungen für den Erwerb und Besitz einer Fahrerlaubnis erfüllst. Das äußert sich darin, dass das Einwohnermeldeamt anhand deines Geburtsdatums prüft, ob du das erforderliche Mindestalter besitzt. Weiterhin wird nachgeforscht, ob du nicht schon einmal woanders einen Führerschein gemacht hattest, der dir entzogen wurde, und du jetzt in einer anderen Gemeinde versuchst, einen neuen Führerschein zu bekommen. Die Prüfung durch das Einwohnermeldeamt kostet etwa 5,00 Euro. Die Gebühr dafür wird mit anderen Gebühren meist über die Fahrschule gezahlt.
Weiterhin wird nach der Prüfung des Einwohnermeldeamts der Antrag auf die Erteilung des Führerscheins an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Von diesem Vorgang bekommst du ebenfalls nichts mit, es werden aber Gebühren fällig. Diese beginnen bei 37,00 Euro. Es kommt darauf an, ob du einen Führerscheinantrag mit oder ohne Probezeit gestellt hast. Die entrichtete Gebühr wird für den Verwaltungsaufwand erhoben.
Wenn du den Führerschein mit 17 absolvierst, kommen dafür weitere Kosten auf dich zu. Diese Art von Führerschein kannst du nur in Deutschland machen und er ist auch nur in Deutschland gültig.
Die Extrakosten entstehen für die Eintragung deiner Begleitperson im Führerschein. Für die Überprüfung beim Einwohnermeldeamt musst du zwischen 1,00 und 10,00 Euro zahlen. Im Verkehrszentralregister in Flensburg wird ebenfalls eine Überprüfung durchgeführt, die mit ungefähr 3,00 Euro pro Person zu Buche schlägt. Zu guter Letzt wird für die Ausfertigung deiner Prüfungsbescheinigung mit 8,00 Euro berechnet.
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