
Das „Begleitete Fahren“ wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt. Nicht jedes Bundesland konnte sich anfangs für diesen Plan begeistern, heute jedoch kannst du in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg den Führerschein mit 17 erwerben. Der Führerschein mit 17 ist lediglich in Deutschland gültig. Du darfst damit nicht im Ausland fahren.
Was du alles über den Führerschein mit 17 wissen musst, kannst du hier nachlesen. In der Fahrerlaubnisverordnung sind ebenfalls alle gesetzlichen Vorschriften zu dieser Art von Führerschein festgehalten.
Besonderes Wissen musst du für den Führerschein mit 17 nicht mitbringen. Das Mindestalter zur Anmeldung in der Fahrschule ist 16 _ Jahre. Bei der Führerscheinstelle musst du weiterhin einen Antrag abgeben. Zu diesem Antrag müssen deine Eltern ihre Zustimmung erteilen. Die Formalitäten für den Führerschein mit 17 sind mit unserer Hilfe schnell erledigt. Wir helfen dir gern, damit auch du bald deinen Traum von der Mobilität wahrmachen kannst.
Für den Führerschein mit 17 musst du eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Beide Ausbildungsabschnitte musst du jeweils mit einer erfolgreichen Prüfung abschließen. Dazu ist es erforderlich, dass du zuerst die Theorieausbildung meisterst. Danach geht es mit praktischen Fahrstunden weiter. In diesen wirst du auf die Prüfung in der Praxis vorbereitet. Du wirst im Stadtverkehr fahren, die Regeln der Autobahn kennenlernen und ebenfalls in der Nacht fahren. Hast du dich in der Praxis bewährt, kommt ab einem Monat vor deinem 17. Geburtstag die Gelegenheit, dein Wissen und Können in der praktischen Prüfung zu demonstrieren. Schaffst du diese, so erhältst du an Ort und Stelle dein Prüfungszeugnis. Dazu erhältst du die Ausnahmegenehmigung, mit der du zum Führen von Fahrzeugen in Begleitung ermächtigt bist. Wie bereits gesagt, darfst du dies allerdings nur in Deutschland. Eine Probezeit musst du auch hinter dich bringen. Diese umfasst zwei Jahre.
Beim Führerschein mit 17 darfst du dich niemals ohne Begleiter hinters Steuer setzen. Es muss sich dabei immer um die gleiche Person handeln, die zugleich bei der Führerscheinstelle als deine Begleitperson registriert sein muss. Der Begleiter muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins sein. Zudem muss er das 30. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht mehr als 3 Punkte beim Bundeszentralregister in Flensburg auf seinem Konto haben.
Rufen wir uns in Erinnerung: Es heißt „Begleitetes Fahren“. Das bedeutet: Niemals ohne den registrierten Begleiter. Lässt du dich zu einer Alleinfahrt verleiten und gerätst du dabei in die Fänge der Polizei, musst du sofort die Fahrerlaubnis abgeben. Zudem wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig, dein Punktekonto wird um 4 Punkte reicher und, als würde dies noch nicht ausreichen, musst du auch noch an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Hast du lediglich deine Fahrerlaubnis zu Hause vergessen, aber deine Begleitperson ist dabei, erhältst du eine Verwarnung und musst 10 Euro bezahlen.
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