
Dass du für die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr eine umfangreiche Ausbildung absolvieren musst, weißt du bereits. Wenn du diesen Abschnitt liest, hast du vielleicht sogar schon mit Erfolg den theoretischen Teil derselben hinter dich gebracht. Oder du willst dich im Vorfeld über den Ablauf der praktischen Ausbildung und anschließenden Prüfung informieren.
Zuerst einmal musst du wissen, dass du ohne den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Ausbildung nicht mit der praktischen Ausbildung beginnen darfst. Hast du deine praktische Ausbildung vollständig abgeschlossen, wird dich dein Fahrlehrer zur praktischen Prüfung anmelden. Er selbst weiß am besten, wann du die Chance hast, die Prüfung zu bestehen.
Während der praktischen Ausbildung wird sich dein Fahrlehrer intensiv um dich kümmern. Bereits in der theoretischen Ausbildung konnte er feststellen, wo deine Stärken und Schwächen liegen. Er wird dir daher helfen, in allen Bereichen zurechtzukommen und dich optimal auf den Prüfungstag vorbereiten.
In der praktischen Ausbildung lernst du in vielen Situationen dein Fahrzeug zu führen. Die Grundausbildung befasst sich mit den grundlegenden Dingen der Fahrpraxis. Du wirst lernen, welche technischen Anforderungen dein Fahrzeug erfüllen muss, welche Handgriffe du vor Antritt einer Fahrt erledigen solltest und wie du dich im Straßenverkehr mit Hilfe der Verkehrsregeln zurechtfindest. In der Spezialausbildung kommt das erworbene Wissen der Grundausbildung in Sonderfällen zum Einsatz. Das ist beispielsweise in der Nacht.
Bevor du an der praktischen Prüfung teilnehmen darfst, ist es neben der erfolgreichen Ausbildung notwendig, dass du die Prüfungsgebühren entrichtest. Zur Zeit musst du ungefähr 85,00 Euro zahlen.
Oft musst du zu diesem Zeitpunkt auch die Kosten deiner praktischen Ausbildung gegenüber der Fahrschule beglichen haben. Diese sind derart unterschiedlich, dass hier kein Betrag genannt werden kann. Für nähere Informationen über die Kosten des Führerscheins kannst du den Punkt Führerscheinkosten aufrufen.
Sind alle Anforderungen erfüllt, kann der Tag der Prüfung kommen. An diesem wird zuerst einmal das Fahrzeug für alle anderen Verkehrsteilnehmer durch Entfernen eventueller Schilder als Fahrschulfahrzeug unkenntlich gemacht. Das übernimmt der Fahrlehrer.
Der Prüfer wird sich dir vorstellen und dir erzählen, wie die Prüfung ablaufen wird. Er wird dir sagen, wie er sich dir gegenüber mitteilt, damit du seine Anweisungen verstehst und ausführen kannst.
Sind die kommunikativen Dinge geklärt, beginnt die Prüfung mit dem Platznehmen im Fahrzeug. Du darfst aber nicht sofort das Auto starten. Zuerst musst du Lenkrad, Spiegel und Sitz deinen Bedürfnissen anpassen. Ob du das ohne Hilfe kannst, wird der Prüfer bereits genau beobachten. Zu guter Letzt darfst du nicht vergessen, dich anzuschnallen.
Manchmal stellt der Prüfer einige technische Fragen zum Fahrzeug oder du musst einige technische Überprüfungen durchführen. Das kann das Betätigen des Blinkers sein oder das Anschalten des Lichtes oder aber auch die Frage nach der Profiltiefe der Reifen. Aber keine Angst. Falls der Prüfer vorhat, so etwas zu testen, wird er vorher mit deinem Fahrlehrer darüber sprechen. Und da dieser weiß, was du gelernt hast, wird er dich nicht ins Fettnäpfchen treten lassen.
Die Dauer der Praxisprüfung beläuft sich bei der Führerscheinklasse B auf 45 Minuten. Die vorgenannten Ausführungen zählen bereits dazu. Die eigentliche Fahrzeit beträgt etwa 25 Minuten und davon musst du die Hälfte außerorts fahren und auf der Autobahn.
Stellenweise ist es üblich, weitere Prüflinge bei der Prüfungsfahrt mitzunehmen. Du wirst aber vorher gefragt, ob dir das passt. Du kannst es ohne Weiteres ablehnen, dass außer Prüfer und Fahrlehrer noch jemand im Fahrzeug zugegen ist.
Welcher psychischen Belastung du während der Prüfung ausgesetzt bist, weiß der Prüfer. Er ist angehalten, diese nicht zusätzlich zu erhöhen. Machst du Fehler, werden diese deshalb erst nach Beendigung der Prüfungsfahrt besprochen. Du erfährst dann auch, ob du bestanden hast oder nicht.
Im Falle des Bestehens wird dir dein Führerschein sofort ausgehändigt oder du kannst ihn bei der Führerscheinstelle selbst abholen. Sobald du den Führerschein in deinem Besitz hast, darfst du sofort fahren.
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