
Sicher hast du schon Jugendliche auf dem Lande mit dem Traktor oder anderen landwirtschaftlichen Maschinen herumfahren sehen. Diese sind Besitzer der Führerscheinklasse L für Zugmaschinen. An den Zugmaschinen dürfen sich sogar noch zwei Anhänger befinden.

Da die Beliebtheit von Trike, Quad und Microcars immer weiter steigt, wurde eine eigene Führerscheinklasse für diese Fahrzeuge ins Leben gerufen. Den Führerschein der Klasse S gibt es seit dem Februar 2005. Bist du Besitzer desselben darfst du ab einem Alter von 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr selbständig führen. Allerdings gilt eine Einschränkung. Die vorgenannten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 45 km/h fahren.

Im Grunde genommen handelt es sich bei der Führerscheinklasse E nicht um eine eigene Klasse. Sie wird als Ergänzung zu Führerscheinklassen angeboten, bei denen die Fahrzeuge die Voraussetzungen zum Ziehen eines Anhängers über 750 kg mitbringen. Somit findet man die Führerscheinklasse E häufig in Verbindung mit den Führerscheinklassen B, C1, C, D1 oder D.

Hast du vor, mit deinem Pkw einen Anhänger über 750 kg zu nutzen, ist es Pflicht, zusätzlich zum Führerschein der Klasse B den Führerschein Klasse BE zu haben. Du musst diesen Führerschein nicht sofort mit der Klasse B zusammen erwerben. Bei Bedarf kannst du ihn nachholen.

Möchtest du beruflich oder privat Lastkraftwagen führen, musst du die Führerscheinklasse C innehaben. Beruflich gehört zum Lastkraftwagen häufig auch ein Anhänger dazu. Überschreitet dieser das Gewicht von 750 kg benötigst du die Führerscheinklasse CE. Alles, was vom Gewicht her darunter fällt, gehört zur Klasse C.

Die Führerscheinklasse D1E ist ein Zusatz zur Führerscheinklasse D1, mit welcher du kleinere Busse fahren darfst. Mit dem hier beschriebenen Führerschein darfst du zu diesen Bussen zusätzlich einen Anhänger anhängen.

Die Führerscheinklasse C1 ist die Vorstufe der Klasse C1E. Du darfst mit diesem Führerschein Lkw zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren.

Willst du Busse im Reise- oder Linienverkehr fahren, benötigst du diesen Führerschein. Der Führerschein Klasse D ist bereits im Vorfeld nicht so leicht anzumelden. Du benötigst eine Reihe von Bescheinigungen, die dich als fahrtauglich für Busse ausweisen.

Die Führerscheinklasse A 1 erlaubt es dir, mobil zu sein, und das schon ab einem Alter von 16 Jahren. Mit den Fahrzeugen, die du mit der Führerscheinklasse A 1 bewegen darfst, kannst du eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Aufgrund dieser Geschwindigkeit darfst du sogar auf Autobahnen fahren. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Leichtkrafträder, die eine Nennleistung bis 11 kW haben und mit einem Hubraum bis 125 cm³ ausgestattet sind.

Die Einführung dieser Führerscheinklasse hat im Prinzip nur Vereinfachungsgründe. Die alte Führerscheinklasse 3 und Führerscheine aus anderen Ländern sollen mit dieser Klasse einfacher umgeschrieben werden können.

Alle Fahrzeuge, die unter die Kategorie Busse fallen, darfst du mit dem Führerschein der Klasse DE fahren. Auch ein Anhänger ist erlaubt, in welchem ebenfalls Personen transportiert werden können.

Wenn du erst 16 Jahre alt bist, kannst du trotzdem beweglich sein. Das zwar nicht auf 4 Rädern, aber für die Fortbewegung auf 2 Rädern bist du mit 16 Jahren alt genug. Mit dem Führerschein Klasse M darfst du Kleinkrafträder fahren, die bereits recht flott unterwegs sein dürfen. Die Geschwindigkeit darf bis zu 50 km/h betragen. Aber nicht nur junge Menschen schwören in der heutigen Zeit auf den Führerschein der Klasse M. Für Leute, die am häufigsten in der Stadt unterwegs sind, sind Kleinkrafträder ein beliebtes Fortbewegungsmittel.

Mit diesem Führerschein bist du berechtigt, Lkw mit einem Anhänger gewerblich zu fahren. Das darfst du erst mit 21 Jahren, die Führerscheinklasse CE kannst du aber schon mit 18 Jahren machen. Du kannst allerdings mit 18 Jahren für Bauunternehmen einen Lkw mit Anhänger fahren.

Der Führerschein der Klasse T umfasst die Erlaubnis zum Fahren von Zugmaschinen, die nicht mehr als 60 km/h fahren können, und Arbeitsmaschinen. Darunter fallen beispielsweise Traktoren.
Die Führerscheinklasse T kannst du in der Regel nur bei Fahrschulen erwerben, die auch Führerscheinklassen für Lkw anbieten.

Für das Befördern von Personen sind eigene Führerscheinklassen vorgeschrieben. Mit der Führerscheinklasse D1 darfst du kleinere Busse fahren, in denen weniger als 17 Personen Platz haben.

Es gibt im Grunde genommen zwei Führerscheinklassen A. Allerdings erhältst du trotzdem nur ein Dokument, denn es kommt darauf an, wie alt du bist und wie lange du bereits deinen Führerschein besitzt. Mit der Klasse A beschränkt darfst du nur Krafträder fahren, die bis zu einem bestimmten Hubraum und einem bestimmten Gewicht gehen. Das Verhältnis dieser beiden Größen spielt eine große Rolle bei der Einteilung in die Klasse A beschränkt oder unbeschränkt.
Hast du erst einmal die Führerscheinklasse A beschränkt erworben, wird diese nach 2 Jahren automatisch in die Führerscheinklasse A unbeschränkt umgewandelt. Bist du bereits 25 Jahre alt, steht es dir frei, sofort die Führerscheinklasse A unbeschränkt in Angriff zu nehmen. Dies ist der sogenannte Direkteinstieg.

Hinter der Führerscheinklasse B verbirgt sich umgangssprachlich der Autoführerschein. Dieser wurde im Zuge der Führerscheinklassen – Neuordnung ebenfalls umgestellt. Während es mit der vorherigen Führerscheinklasse 3 erlaubt war, Fahrzeuge bis 7,5 t zu fahren, gilt jetzt die Grenze 3,5 t. Diesen Führerschein gibt es auch für Automatikfahrzeuge.

Bist du zwischen 18 und 24 Jahre alt und möchtest Motorrad fahren, dann steht dir die Führerscheinklasse A für leistungsbeschränkte Krafträder offen. Im Grunde genommen handelt es sich um den Führerschein für Motorräder, jedoch wird er für Fahrer im oben genannten Alter erst einmal beschränkt erteilt. Bist du zwei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A beschränkt, wird diese automatisch aufgehoben.