• Führerscheinklasse A

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    • admin | Führerscheinklassen | 835 days ago
    • Führerscheinklasse A, leistungsunbeschränkte Krafträder
    • Es gibt im Grunde genommen zwei Führerscheinklassen A. Allerdings erhältst du trotzdem nur ein Dokument, denn es kommt darauf an, wie alt du bist und wie lange du bereits deinen Führerschein besitzt. Mit der Klasse A beschränkt darfst du nur Krafträder fahren, die bis zu einem bestimmten Hubraum und einem bestimmten Gewicht gehen. Das Verhältnis dieser beiden Größen spielt eine große Rolle bei der Einteilung in die Klasse A beschränkt oder unbeschränkt.

      Hast du erst einmal die Führerscheinklasse A beschränkt erworben, wird diese nach 2 Jahren automatisch in die Führerscheinklasse A unbeschränkt umgewandelt. Bist du bereits 25 Jahre alt, steht es dir frei, sofort die Führerscheinklasse A unbeschränkt in Angriff zu nehmen. Dies ist der sogenannte Direkteinstieg.

      So alt musst du sein:

      Den Führerschein Klasse A beschränkt kannst du mit 18 erwerben. Hast du diesen in deinem Besitz, wird daraus nach 2 Jahren die Führerschein Klasse A unbeschränkt.
      Für den direkten Erwerb der Führerscheinklasse A unbeschränkt musst du mindestens 25 Jahre alt sein.

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Motorräder, die eine Geschwindigkeit von über 40 km/h erreichen und deren Hubraum mehr als 50 cm³ umfasst. Diese dürfen auch mit einem Beiwagen ausgestattet sein.

      Das benötigst du:
      • deinen Ausweis oder ein anderes amtliches Dokument, was über deinen Geburtstag und –ort Auskunft gibt
      • den Nachweis, dass du einen Sehtest durchführen lassen hast
      • ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm
      • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Welche Voraussetzungen du mitbringen musst, richtet sich nach deinem Alter. Bist du 25 Jahre, brauchst du keine Vorkenntnisse in Form eines anderen Führerscheins. Du kannst sofort die Führerscheinklasse A unbeschränkt erwerden, jedoch musst du dafür Ausbildung und Prüfung auf einem entsprechenden, unbeschränkten Kraftrad absolvieren.
      Bist du unter 25 Jahren musst du zuerst die Führerscheinklasse A beschränkt erwerben. Nach 2 Jahren fällt die Beschränkung weg und du besitzt die Führerscheinklasse A unbeschränkt.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      In 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung werden dir die theoretischen Grundlagen für die Führerscheinklasse A unbeschränkt vermittelt.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      In der Praxis werden die bei vielen Führerscheinklassen üblichen Übungsfahrstunden fällig. Wie viele es werden, hängt von deinem persönlichen Können ab.
      Zusätzlich fallen die Pflichtfahrstunden an, die sich aus 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden in der Nacht und 5 Fahrstunden Überland zusammensetzen.
      Bist du den Weg über die Führerscheinklasse A 1 gegangen, reduzieren sich die Pflichtfahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde Nacht.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Hier sind 30 Fragen in einem Fragebogen zu beantworten. Du darfst dir 10 Fehlerpunkte erlauben, die unter Umständen schon durch die falsche Beantwortung von 2 Fragen entstehen.
      Wenn du eine andere Fahrerlaubnis hast, besteht der Fragebogen aus 20 Fragen. Allerdings sind in diesem nur 6 Fehlerpunkte erlaubt.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Die praktische Prüfung hat einen Umfang von mindestens 60 Minuten. In dieser Zeit wird aber nicht nur gefahren, du musst auch dein Fahrzeug auf Sicherheit überprüfen können. Anschließend findet das Fahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrtstraßen sowie innerhalb und außerhalb von Orten statt.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Die Ausbildung in der Theorie darfst du nicht eher als 6 Monate vor deinem 25. Geburtstag anfangen. Die Teilnahme an der Prüfung ist dir dann ab 3 Monate vor deinem 25. Geburtstag gestattet.
      Die Prüfung für die Praxis darfst du ab einem Monat vor deinem 25. Geburtstag in Angriff nehmen. Den Führerschein bekommst du allerdings erst an deinem Geburtstag ausgehändigt.

      Befristung:

      Für diesen Führerschein gibt es keine Befristung.

      Einschluss:

      Bei der Erlangung des Führerscheins Klasse A unbeschränkt werden dir ebenfalls die Führerscheinklasse A1 und M eingetragen.

      Wissenswertes:

      Bist du 23 oder 24 Jahre alt und willst deinen Führerschein der Klasse A beschränkt machen, musst du danach nicht erst die 2 Jahre warten, bis du die Führerscheinklasse A unbeschränkt erhältst. Diese Umwandlung geschieht aber nicht automatisch. Du musst dafür einen Antrag stellen. Außerdem musst du noch einmal eine Ausbildung mit Prüfung hinter dich bringen, die wieder bezahlt werden muss.

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