
Die Führerscheinklasse A 1 erlaubt es dir, mobil zu sein, und das schon ab einem Alter von 16 Jahren. Mit den Fahrzeugen, die du mit der Führerscheinklasse A 1 bewegen darfst, kannst du eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Aufgrund dieser Geschwindigkeit darfst du sogar auf Autobahnen fahren. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Leichtkrafträder, die eine Nennleistung bis 11 kW haben und mit einem Hubraum bis 125 cm³ ausgestattet sind.
16 Jahre
Krafträder der Klasse A, das sind sogenannte Leichtkrafträder.
Es gelten folgende Beschränkungen:
Hubraum: nicht mehr als 125 cm³
Nennleistung: nicht mehr als 11 kW
Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 31.12.1983
Es gelten folgende Bedingungen:
Diese mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
Für diese Art von Führerschein benötigst du keine Vorkenntnisse bzw. keinen anderen Führerschein.
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung. Hast du schon einen Führerschein einer anderen Klasse, reduziert sich die Grundausbildung auf eine Dauer von 6 Doppelstunden.
Die Praxis setzt sich zusammen aus Übungsfahrstunden und Pflichtfahrstunden, auch Sonderfahrten genannt. Die Übungsfahrstunden dienen dazu, dir Sicherheit im Straßenverkehr zu vermitteln und dir alle Grundkenntnisse beizubringen. Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind nicht voraussagbar. Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du weit genug bist, hier hängt also viel von deinem Können ab. Die Sonderfahrten gliedern sich in 5 Überlandfahrstunden, 4 Autobahnfahrstunden und 3 Nachtfahrstunden.
In der theoretischen Prüfung musst du in einem Fragebogen, der sich aus 30 Fragen zusammensetzt, zeigen, dass du die theoretischen Grundlagen zum Führen eines Fahrzeuges beherrscht. Du darfst nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben.
Einen Fragebogen mit 20 Fragen erhältst du, falls du bereits einen Führerschein hast. Hier sind dann nur 6 Fehlerpunkte erlaubt.
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten. Währenddessen musst du zeigen, dass du nicht nur das Fahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts beherrscht, sondern zudem Sicherheitskontrollen an deinem Fahrzeug durchführen kannst.
6 Monate vor deinem 16. Geburtstag ist es dir erlaubt, dich zur Theorie anzumelden und natürlich auch damit zu beginnen. Die darauffolgende Prüfung darfst du erst ein Vierteljahr vor deinem 16. Geburtstag ablegen.
Die Teilnahme an der praktischen Prüfung ist dir erst 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag gestattet.
Der Führerschein der Klasse A1 ist dauerhaft gültig.
Automatisch eingeschlossen in die Führerscheinklasse A 1 ist die Führerscheinklasse M, mit welcher du Kleinkrafträder bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darfst.
Hast du den Führerschein der Klasse A 1 in der Tasche, ist dies gleichzeitig der Beginn der Probezeit.
Mit der Führerscheinklasse A 1 darfst du auch Leichtkrafträder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h führen. Das Mindestalter hierfür beträgt aber 18.
Hallo!
Wann kommt diese Regelung endlich?
MfG