• Führerscheinklasse CE

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    • admin | Führerscheinklassen | 793 days ago
    • Führerscheinklasse CE, Lkw mit Anhänger
    • Mit diesem Führerschein bist du berechtigt, Lkw mit einem Anhänger gewerblich zu fahren. Das darfst du erst mit 21 Jahren, die Führerscheinklasse CE kannst du aber schon mit 18 Jahren machen. Du kannst allerdings mit 18 Jahren für Bauunternehmen einen Lkw mit Anhänger fahren.

      So alt musst du sein:

      18 Jahre

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
      • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger
      • Das Gesamtgewicht darf über 750 kg liegen.
      • Kraftomnibusse im Rahmen einer technischen Überprüfung, ebenfalls mit Anhänger, aber ohne Insassen und nur in Deutschland
      Das benötigst du:
        Bei der Anmeldung solltest du einige Unterlagen vorlegen können. Dazu gehören ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis, den Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, ein Passbild und deinen Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis deiner Identität.
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Als Voraussetzungen musst du entweder bereits den Führerschein Klasse C besitzen oder diesen gleichzeitig mit der Führerscheinklasse CE machen.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Die Theorie teilt sich in Grundausbildung und Zusatzausbildung auf. Innerhalb der Grundausbildung sind 6 Doppelstunden zu leisten und in der Zusatzausbildung musst du an 4 Doppelstunden teilnehmen.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      In der Praxis musst du eine Grundausbildung in Form von Übungsfahrstunden sowie eine Zusatzausbildung in Form von Sonderfahrten durchlaufen. Die Übungsfahrstunden sind nicht vorgeschrieben und ihre Anzahl hängt von deinem Lerntempo ab.

      Die Anzahl der Sonderfahrten ist je nach Vorkenntnissen unterschiedlich.

      Besitz der Führerscheinklasse C

      • 5 Überlandfahrstunden
      • 2 Autobahnfahrstunden
      • 3 Nachtfahrstunden

      Erwerb der Führerscheinklasse C und CE gemeinsam

      Ohne Anhänger:

      • 3 Überlandfahrstunden
      • 1 Autobahnfahrstunde

      Mit Anhänger:

      • 5 Überlandfahrstunden
      • 2 Autobahnfahrstunden
      • 3 Nachtfahrstunden
      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      30 Fragen erwarten dich im Fragebogen der theoretischen Prüfung. Es sind 10 Fehlerpunkte zulässig.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt mindestens 75 Minuten. Dabei wird nicht nur dein Fahrkönnen auf der Autobahn, auf Kraftfahrtstraßen und innerhalb und außerhalb von Orten geprüft, sondern du musst auch dein Gespann ordnungsgemäß zusammenfügen können. Nach dem Fahren musst du ebenfalls wieder die Trennung von Zugfahrzeug und Anhänger vornehmen. Ferner musst du die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchführen können.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Für die Führerscheinklasse CE gelten die gleichen Fristen wie für die Führerscheinklasse C, da diese beiden Klassen eng aneinander gekoppelt sind. Du darfst frühestens mit 17 _ Jahren mit der theoretischen Ausbildung beginnen, die Prüfung in der Theorie ist ab 3 Monaten vor deiner Volljährigkeit zulässig und an die Praxisprüfung kannst du dich 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag versuchen.

      Befristung:

      Der Führerschein wird dir immer nur für 5 Jahre erteilt. Auf Antrag und bei Eignung, die mit einem Nachweis gemäß Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) bewiesen sein muss, wird eine Verlängerung um weitere 5 Jahre vorgenommen.

      Einschluss:

      Als Inhaber dieser Führerscheinklasse darfst du eine Reihe von Fahrzeugen aus anderen Führerscheinklassen fahren. Darunter fallen Fahrzeuge aus den Klassen T, C1E und BE. Außerdem darfst du Fahrzeuge der Führerscheinklassen DE und D1E führen, wenn du die Führerscheinklassen D und D1 ebenfalls besitzt.

      Wissenswertes:

      Deinen Führerschein der Klasse CE darfst du gewerblich erst ab deinem 21. Lebensjahr nutzen. Vorher darfst du lediglich Lkw mit Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren (EWG 3820/85 Art. 5).

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