• Führerscheinklasse S

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    • admin | Führerscheinklassen | 639 days ago
    • Führerscheinklasse S, Trike, Quad, Microcar
    • Da die Beliebtheit von Trike, Quad und Microcars immer weiter steigt, wurde eine eigene Führerscheinklasse für diese Fahrzeuge ins Leben gerufen. Den Führerschein der Klasse S gibt es seit dem Februar 2005. Bist du Besitzer desselben darfst du ab einem Alter von 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr selbständig führen. Allerdings gilt eine Einschränkung. Die vorgenannten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 45 km/h fahren.

      So alt musst du sein:

      16 Jahre

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
      • dreirädrige Kleinkrafträder
      • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      • beide Arten dürfen nicht mehr als höchstens 45 km/h fahren
      • der Hubraum darf nicht mehr als 50 cm³ betragen
      • leere vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen ein Gewicht von 350 kg nicht überschreiten
      • das Gewicht der Batterien wird bei Elektrofahrzeugen nicht mit berechnet
      Das benötigst du:
      • ein amtliches Dokument, woraus ersichtlich ist, wann und wo du geboren wurdest
      • ein Passbild in den üblichen Maßen von 35 x 45 mm
      • den Nachweis über den Sehtest
      • den Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Für die Führerscheinklasse S sind keine Vorkenntnisse notwendig.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Die theoretische Ausbildung setzt sich zusammen aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung. Beim Besitz eines anderen Führerscheins verringert sich die Anzahl der Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      Bei der praktischen Ausbildung in der Führerscheinklasse S sind nur Übungsfahrstunden vorgesehen. Wie viele du davon absolvieren musst, richtet sich nach deinem Können.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Hier musst du einen Fragebogen mit 30 Fragen beantworten. Dabei sind 10 Fehlerpunkte erlaubt, die du jedoch unter Umständen bereits mit zwei falsch beantworteten Fragen erreichst.
      Hast du schon eine andere Führerscheinklasse im Besitz, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen, bei denen du dir lediglich 6 Fehlerpunkte erlauben darfst.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      In der praktischen Prüfung wird dein Können nur innerorts überprüft. Die Prüfung dauert mindestens 30 Minuten.
      Wann kannst du mit der Ausbildung beginnen und deine Prüfungen ablegen?

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Die theoretische Ausbildung darfst du frühestens 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag anfangen.
      Für die Prüfung kannst du dich nicht eher als 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag anmelden.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Die praktische Prüfung ist erst einem Monat vor deinem 16. Geburtstag möglich.

      Befristung:

      Nein.

      Einschluss:

      Hast du bereits den regulären Pkw-Führerschein (Klasse B) erworben, bist du gleichzeitig Besitzer der Führerscheinklasse S. Auch wenn du den Führerschein mit 17 hast, bist du im Besitz der Führerscheinklasse S.
      Anders ist es, wenn du nur den Führerschein Klasse S erwirbst. Dann sind keine weiteren Führerscheinklassen eingeschlossen.

      Wissenswertes:

      Automatisch eingeschlossen in die Führerscheinklassen B und T ist die Führerscheinklasse S.
      Bist du im Besitz der Führerscheinklassen A, A1 oder L, darfst du die Fahrzeuge der Klasse S nicht fahren.
      Eine Helmpflicht besteht beim Fahren von Kleinkrafträdern mit 3 Rädern. Bei Fahrzeugen mit 4 Rädern ist der Helm nicht Pflicht. In deinem eigenen Interesse solltest du aber auf diesen nicht verzichten.

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