
Der Führerschein der Klasse T umfasst die Erlaubnis zum Fahren von Zugmaschinen, die nicht mehr als 60 km/h fahren können, und Arbeitsmaschinen. Darunter fallen beispielsweise Traktoren.
Die Führerscheinklasse T kannst du in der Regel nur bei Fahrschulen erwerben, die auch Führerscheinklassen für Lkw anbieten.
16 Jahre
Für die Führerscheinklasse T musst du vorher keinen anderen Führerschein haben.
12 Doppelstunden Grundausbildung und 6 Doppelstunden Zusatzausbildung vermitteln dir das theoretische Wissen, welches du zum Führen eines Fahrzeuges in der Führerscheinklasse T brauchst.
Bist du kein Führerscheinneuling, das heißt, hast du bereits eine andere Führerscheinklasse inne, so umfasst die Grundausbildung nur 6 Doppelstunden.
In der Praxis gibt es keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden. Du musst zwar an Übungsfahrstunden teilnehmen, wie viele das werden, hängt aber von dir ab.
Um dein theoretisches Wissen unter Beweis zu stellen, musst du im Rahmen der Prüfung einen Fragebogen ausfüllen, der 30 Fragen umfasst. Dabei sind höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt. Ansonsten bist du durchgefallen.
Da du während der Ausbildung für einen anderen Führerschein bereits Theorieunterricht hattest, verringert sich in dem Fall nicht nur die Dauer der theoretischen Ausbildung für den Führerschein der Klasse T, sondern auch der Umfang der Prüfung. Du musst dann lediglich 20 Fragen beantworten. Jedoch darfst du dir dabei nur 6 Fehlerpunkte erlauben.
In der praktischen Prüfung musst du nicht nur zeigen, dass du dein Fahrzeug führen kannst, es sind ebenfalls einige sicherheitstechnische Kontrollen durchzuführen und der Prüfer wird von dir verlangen, einen Anhänger ordnungsgemäß an- und wieder abzuhängen. Für alle Prüfungsaufgaben ist mindestens 1 Stunde eingeplant.
Zur theoretischen Ausbildung darfst du dich ein halbes Jahr vor deinem 16. Geburtstag anmelden.
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens ein Vierteljahr vor deinem 16. Geburtstag absolvieren, die praktische Prüfung ist 1 Monat vor deinem Geburtstag möglich.
Der Führerschein der Klasse T unterliegt keinerlei Befristung. Hast du ihn einmal erworben, kannst du immer damit fahren und musst ihn nicht wiederholen.
Wenn du den Führerschein Klasse T besitzt, darfst du gleichfalls Fahrzeuge der Klassen S, M und L fahren, ohne für diese eine gesonderte Fahrerlaubnis erwerben zu müssen.
Zugmaschinen, die unter die Klasse T fallen, die aber eine Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h erreichen, darfst du erst mit 18 Jahren fahren.
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